Bei der Demo vor der türkischen Botschaft wollten Teilnehmer Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und Teile des Böhmermann-Gedichts vortragen. Das Berliner Verwaltungsgericht verbietet den Protest, weil dies geeignet sei, „den Verdacht einer Straftat zu begründen“. Außerdem hätten die Formulierungen einen grob ehrverletzenden Charakter.
via Chebli Mohamed
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