Deutsche Banken mit Filialen in Österreich können sich nicht auf das dortige Bankgeheimnis berufen, urteilt der EuGH. Die Banken müssen deutschen Finanzämtern Auskunft über Konten verstorbener Kunden erteilen. Mit der Entscheidung wurde ein Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer geschlossen.
via Chebli Mohamed
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