mercredi 20 avril 2016

BKA-Gesetz zu Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung ist dem Bundesverfassungsgericht zufolge in weiten Teilen verfassungswidrig. Das Gericht meldete Vorgaben an, damit das Gesetz vorerst weiter angewendet werden kann.

via Chebli Mohamed

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