mercredi 6 avril 2016

BGH verpflichtet Gasversorger zu möglichst niedrigen Bezugskosten

Der Bundesgerichtshof hat Gasversorger dazu verpflichtet, die eigenen Bezugskosten im möglichst niedrig zu halten. Die Beweislast, dass tatsächlich die günstigsten Preise berechnet werden, obliegt zudem ab sofort den Energiekonzernen.

via Chebli Mohamed

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