mercredi 16 mars 2016

Händler muss VW mit Schummelsoftware nicht zurücknehmen

VW-Kunden können Fahrzeuge mit Betrugs-Software nicht einfach an den Händler zurückgeben. Das Landgericht Bochum hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Das Verschulden des Volkswagen-Konzerns könne dem Händler nicht zugerechnet werden, so das Gericht.

via Chebli Mohamed

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