VW-Kunden können Fahrzeuge mit Betrugs-Software nicht einfach an den Händler zurückgeben. Das Landgericht Bochum hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Das Verschulden des Volkswagen-Konzerns könne dem Händler nicht zugerechnet werden, so das Gericht.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire