Urteil: Bausparkassen dürfen Altverträge nicht einfach kündigen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als erstes Berufungsgericht bei einer Kündigung zugunsten einer Bausparkundin entschieden. Die Bausparkasse habe kein Recht, den Vertrag mit hohen Zinsleistungen zu kündigen, so der Richter.
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