vendredi 18 mars 2016

Gericht: GEZ ist rechtmäßig

Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist laut Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.

via Chebli Mohamed

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