Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte für alle Schäden, die dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof. So könne der Arbeitgeber etwa die Sozialversicherungbeiträge in Rechnung stellen.
via Chebli Mohamed
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