dimanche 17 janvier 2016

Verbot der Vermummung: Sparkasse verwehrt Frau mit Schleier Zutritt

In Neuss ist einer Frau, die einen Gesichtsschleier trug, der Zutritt zu einer Sparkassen-Filiale verweigert worden. Die Angestellten argumentieren, dass eine Überprüfung der Identität mit Schleier und Sehschlitz nicht möglich sei. Wer sich verschleiert in eine Bank begibt, müsse mit Skepsis rechnen.

via Chebli Mohamed

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