samedi 23 janvier 2016

Dortmund: Jugendliche wollten Transsexuelle steinigen

Angriff nach Scharia-Recht. (Foto: dpa)

Angriff nach Scharia-Recht. (Foto: dpa)

Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofes. (Foto: dpa)

Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofes. (Foto: dpa)

Der Vorfall ereignete sich Anfang Januar dieses Jahres in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofs. Die Tat wurde von einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife bemerkt. Die Beamten konnten den offenen Ausbruch der Gewalt verhindern, berichtet Der Westen.

Der Jerusalem Post zufolge handelte es sich bei den Tätern um drei Jugendliche aus Nordafrika zwischen 16 und 18 Jahren. Sie seien bereits polizeibekannt. Für einen 18-Jährigen und einen 17-Jährigen aus der Gruppe hatte der Vorfall Konsequenzen. „Diese beiden kamen zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen in das Polizeigewahrsam. Der 16-Jährige wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Eltern übergeben. Der 18-Jährige wurde durch einen Haftrichter in Untersuchungshaft geschickt. Der 17-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen“, so Der Westen.

Ein Streifenteam hat „konsequent eingegriffen“, sagte Kim Ben Freigang von der Polizei Dortmund dem TV-Sender Sat1. Bislang waren zwei der drei jungen Männer mehrfach wegen Körperverletzung und Diebstahl verhaftet worden. Die versuchte Steinigung sei jedoch auch für die Dortmunder Polizei eine neue Dimension, so der Sender. „Fakt ist, dass die Täter das tatsächlich so gesagt haben“, so Freigang weiter. „Sie haben ausgesagt, dass man die Zeugen/Geschädigten, ’solche Personen‘ steinigen müsse. Insofern gehen wir davon aus, dass sie das tatsächlich wollten. Sonst hätten sie ja nicht zu den Steinen gegriffen.“

Die Opfer stehen noch immer unter Schock und trauten sich nicht vor die Tür. „Euch Huren müsste man steinigen. Das haben die dann auch gemacht“, so eine der beiden Opfer im Interview mit dem Sender. Die Frauen fühlen sich nicht mehr sicher. Eine der beiden, so wird berichtet, habe mittlerweile eine Überwachungskamera an ihrer Haustür installieren lassen.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zur Steinigung: „Die Steinigung gehört zum Strafenkatalog der Scharia, der islamischen Rechtsordnung und wird heute nur noch durch islamische Rechtsschulen legitimiert und gefordert. In einigen Staaten ist die Steinigung Teil des Strafrechtes und noch immer werden Menschen Opfer dieses langsamen, kollektiven Zu-Tode-Folterns, zum Teil durch Urteile von Schariagerichten, durch die Entscheidung einzelner Imame oder durch Lynch- oder ‚Ehren‘ mord.“

 

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via Chebli Mohamed

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