Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf die Bundesregierung den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland in Eilfällen ohne Beteiligung des Bundestags anordnen. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung bei einem Einsatz der Bundeswehr in Libyen im Jahr 2011 die Rechte des Bundestages nicht verletzt.
via Chebli Mohamed
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