VW hat den Abgas-Betrug gegenüber den US-Behörden zugegeben, aber Aufsichtsrat und Aktionäre erst Wochen später informiert. Der Autobauer hat somit die Meldepflicht eines börsenrelevanten Tatbestandes verletzt. Die Aktionäre können laut Wertpapier-Recht den Kursverlust einklagen.
via Chebli Mohamed
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