Das Kontrollgremium für die Geheimdienste (G 10) hat vom Bundesverfassungsgericht eine Abfuhr erhalten: Die vom Bundestag eingesetzte Gruppe hat keinen ausreichenden Verfassungs-Status, um Einblick in die NSA-Selektoren zu erhalten, die der BND den Amerikanern liefert.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire