Der EuGH hat in einem Urteil festgestellt, dass im Falle von Enteignungen die Möglichkeit besteht, die EU-Kommission und die EZB auf Schadenersatz zu verklagen. Im Fall der Bankenrettung von Zypern haben sich die EU-Kommission und die EZB jedoch rechtskonform verhalten. Sie haben nämlich die Bankenstabilität als höheres Gut als das individuelle Eigentum gewertet.
via Chebli Mohamed
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