Einige Asylbewerber sollen sich beim Arbeitsamt zu Besuchszwecken in jenes Land abgemeldet haben, aus dem die wegen politischer Verfolgung geflohen sind. Es gibt keine Belege dafür, dass es sich um ein Massenphänomen handelt. Hartz IV-Empfänger müssen ihren Urlaubsort bei der BA nicht angeben.
via Chebli Mohamed
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