Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft eine Änderung des Glyphosateinsatzes auf öffentlichen Flächen und in der Landwirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen einem Beschluss der EU-Kommission zufolge sicherstellen, dass die Verwendung von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln in Gebieten wie öffentlichen Parks und Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen sowie in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf ein Minimum reduziert oder verboten wird.
via Chebli Mohamed
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