Der EuGH urteilt am Dienstag über die Beteiligung von Investoren bei der Rettung einer notleidenden Bank. Der Generalanwalt hat in seinem Vortrag die Enteignung von Anleihehaltern als unzulässig erklärt. Folgt das Gericht seiner Einschätzung, könnten Italien und Portugal einige ihrer Banken mit Steuergeldern retten.
via Chebli Mohamed
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