Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage gegen die Euro-Politik der EZB im Jahr 2012 abgewiesen. Damals kündigte die EZB an, notfalls in unbegrenzter Menge Anleihen europäischer Krisenländer aufzukaufen, um Spekulanten an den Finanzmärkten von Wetten gegen den Euro zu hindern. Die Beschwerdeführer sahen darin die laut Gesetz verbotene Staats-Finanzierung.
via Chebli Mohamed
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