Um die Ausbreitung eines Pflanzenschädlings an italienischen Olivenbäumen zu verhindern, darf die EU-Kommission umfassende Rodungsmaßnahmen anordnen. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip ein entsprechendes Vorgehen.
via Chebli Mohamed
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